Berufliche Weiterbildung mit lessons2go

Unsere Weiterbildungen verbinden die Flexibilität von Online-Kursen mit der Effektivität der Präsenzlehre. Du kannst von überall live im Online-Klassenzimmer am interaktiven Unterricht mit unseren erfahrenen Dozenten teilnehmen. So profitierst du von der Gruppendynamik deiner Klasse und der persönlichen Betreuung durch einen kompetenten Dozenten, ohne dabei an einen bestimmten Ort gebunden zu sein. Das Beste: Du hast Zugriff auf Aufzeichnungen aller Unterrichtseinheiten und kannst verpasste Live-Sitzungen nachholen oder Inhalte beliebig oft wiederholen. Flexibilität, die deinen individuellen Zeitplan und deinen Lernprozess optimal unterstützt.

Unser Focus liegt auf deiner Prüfung. Eine Vielzahl unserer erfahrenen Dozenten ist in IHK-Prüfungsausschüssen tätig und vermitteln dir im Zuge deines Online-Präsenzlehrgangs wertvolles prüfungsrelevantes Wissen. Bei uns wirst du gezielt auf deine IHK-geprüfte Aufstiegsfortbildung und/oder dein berufsbezogenes Seminar vorbereitet und kannst deine Kompetenzen sogar unter prüfungsähnlichen Bedingungen unter Beweis stellen, bevor du dich deiner echten Prüfung stellst.

lessons2go© bietet dir zahlreiche Wege, um dich effektiv und flexibel auf dein Fortbildungsziel vorzubereiten- ob in Vollzeit, Teilzeit, vormittags oder auch abends: Unser Kurskonfigurator hilft dir dabei, die für dich passende Weiterbildung zu finden.

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Was sagen andere über ihre Weiterbildung?

Unsere Absolventen haben häufig ganz ähnliche Ziele.

Du möchtest bessere Arbeitsbedingungen und beruflich weiterkommen?
Du brauchst mehr Geld und möchtest eine Familie aufbauen?
....?

Bist du durch die Weiterbildung beruflich vorangekommen?

Ja, beruflicher Aufstieg
57 %
Ja, Gehaltssteigerung
58 %
Ja, mehr Jobsicherheit
24 %
Ja, Aufgaben besser gelöst
13 %
Ja, neuen Job gefunden
24 %
Nein, keine Vorteile
19 %

Hat die Weiterbildung dich persönlich weitergebracht?

Ja, mehr Selbstreflexion
43 %
Ja, besser kommuniziert
47 %
Ja, andere Perspektiven
74 %
Ja, mehr Verständnis
70 %
Ja, selbstsicherer
54 %
Nein, kein Unterschied
7 %

Hast du finanziell von der Weiterbildung profitiert?

Ja, bis 249 €
14 %
Ja, 250 - 499 €
25 %
Ja, 500 - 749 €
21 %
Ja, 750 - 999 €
13 %
Ja, 1000 € oder mehr
16 %

Würdest du dich für den gleichen Abschluss nochmal entscheiden?

Ja 89 %Nein 11 %

Die Daten auf unserer Website stammen aus der 10. DIHK-Erfolgsstudie Weiterbildung 2023. Diese Studie wird von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland durchgeführt und bietet wichtige Erkenntnisse über den Weiterbildungserfolg.

Die aktuelle Studie basiert auf den Antworten von 19.755 Absolventinnen und Absolventen einer Höheren Berufsbildung, die in den letzten fünf Jahren ihren Abschluss gemacht haben. Diese Absolventen gaben Auskunft über verschiedene Aspekte ihrer Weiterbildung. Dazu gehören ihre Motivation für die Weiterbildung, die Erreichung beruflicher und privater Ziele sowie die sich nach Abschluss eröffnenden Möglichkeiten.

Magazin und Karriereblog

Bildungsurlaub - Weiterbildung in der Arbeitszeit

Bildungsurlaub bietet dir möglicherweise eine hervorragende Gelegenheit, dich beruflich und persönlich weiterzubilden. Hier sind einige wichtige Punkte, die du über Bildungsurlaub wissen solltest:

  1. Recht auf Weiterbildung: Du könntest das Recht haben, bis zu 5 Tage pro Jahr für Weiterbildungsmaßnahmen während deiner Arbeitszeit zu nutzen. Damit bestünde die Chance, dich kontinuierlich in deinem Fachbereich oder in anderen Interessensgebieten weiterzuentwickeln.

  2. Gültigkeit in den meisten Bundesländern: Ein entsprechendes Gesetz gilt in fast allen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Bayern. Wenn du also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeitest, könntest du von diesem Angebot profitieren.

  3. Weiterzahlung deines Gehalts: Während des Bildungsurlaubs würde dein Gehalt weiterhin von deinem Arbeitgeber gezahlt. Das bedeutet, dass du dir keine Sorgen um finanzielle Einbußen machen müsstest und dich voll auf deine Weiterbildung konzentrieren könntest.

  4. Unabhängig vom Erholungsurlaub: Der Bildungsurlaub wird nicht auf deinen Erholungsurlaub angerechnet. Du könntest also deinen regulären Urlaub wie gewohnt genießen und zusätzlich von der Möglichkeit des Bildungsurlaubs Gebrauch machen.

Zusammengefasst könnte der Bildungsurlaub eine fantastische Gelegenheit für dich sein, um neue Fähigkeiten zu erlernen und deine Karrierechancen zu verbessern. Durch die Fortzahlung deines Gehalts und die Tatsache, dass der Bildungsurlaub nicht von deinem Erholungsurlaub abgezogen wird, ist er für viele Angestellte eine besonders attraktive Option.

Beim Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es allerdings - je nach Bundesland - auch mögliche Einschränkungen, die beachtet werden sollten:

  1. Anrechnung betrieblicher Fortbildungen: Der Arbeitgeber könnte betriebliche Fortbildungen auf den Bildungsurlaub anrechnen, was den Umfang des Anspruchs reduzieren könnte.

  2. Einschränkungen in kleinen Betrieben: In Betrieben mit einer geringen Anzahl an Beschäftigten könnte der Anspruch auf Bildungsurlaub begrenzt sein. In sehr kleinen Betrieben besteht möglicherweise überhaupt kein Anspruch.

  3. Voraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung: Bei beruflichen Bildungsmaßnahmen könnte der Arbeitgeber verlangen, dass diese einen Bezug zur ausgeübten Tätigkeit haben oder dem Betrieb einen mittelbaren Vorteil bringen.

Diese Einschränkungen zeigen, dass der Zugang zu Bildungsurlaub von verschiedenen Faktoren abhängen kann, darunter die Art der Fortbildung, die Betriebsgröße und die spezifischen Anforderungen des Arbeitgebers.

Eckdaten zum Bildungsurlaub nach Bundesland

Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Baden-Württemberg

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche). Keine Übertragbarkeit auf Folgejahre.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 9 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Im Durchschnitt täglich mindestens 6 Zeitstunden Unterricht.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Berlin

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit eines Vorgriffs auf den Anspruch im Folgejahr für den Besuch von zweiwöchigen Seminaren.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag:
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Brandenburg

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Pro Tag 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Bremen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag im Durchschnitt, wobei die Stundenzahl flexibel verteilt werden kann. Für eintägige Veranstaltungen werden 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten gefordert.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Hamburg

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 6 Zeitstunden, bei Sprach- und EDV-Kursen 6 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Hessen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, die Tage aus zwei Jahren im zweiten Jahr zusammenzufassen.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 3 Tage.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich durchschnittlich 6 Zeitstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 3 Tage.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 6 Zeitstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Niedersachsen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, Tage aus zwei Jahren zusammenzufassen, auch rückwirkend für das abgelaufene Jahr.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt 5 Tage, davon müssen 3 Tage en bloc sein.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 6 Zeitstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub (Arbeitnehmerweiterbildung) in Nordrhein-Westfalen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, den Anspruch auf das Folgejahr zu übertragen.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 3 Tage en bloc.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tage Woche).
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 3 Tage en bloc.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 6 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub im Saarland

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 6 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), wobei für die ersten beiden Tage vollständige Freistellung gewährt wird und ab dem 3. Tag ein Eigenanteil (also Freizeit) von der Hälfte der Zeit erforderlich ist. Das ergibt insgesamt 4 Tage Freistellungsanspruch.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer pro Veranstaltung beträgt 1 Tag.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich mindestens 5 Zeitstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, die Tage aus zwei Jahren zusammenzufassen.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche:
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche), mit der Möglichkeit, Tage von zwei Jahren für längere Seminare zusammenzufassen im laufenden Jahr.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche: Die Mindestdauer einer Veranstaltung ist 5 Tage.
  • Mindeststunden pro Tag: Täglich 7 Zeitstunden inklusive Pausen.
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Es muss die Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen beantragt werden.

Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) in Thüringen

  • Anspruch in Tagen pro Jahr: Bis zu 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tage Woche). Der Anspruch ist auf Folgejahre übertragbar, falls eine Ablehnung erfolgt oder die Zustimmung zurückgenommen wird.
  • Frist der Antragstellung: Der Antrag muss 8 Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.
  • Mindestdauer pro Woche:
  • Mindeststunden pro Tag:
  • Anerkennung der Maßnahme oder des Trägers: Keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern ausschließlich eine Trägeranerkennung.

Rechtstexte zum Bildungsurlaub nach Bundesland

Hier findest du aktuelle Bestimmungen zu dem Bildungsgesetz in deinem Bundesland. 

Bundesländer ohne gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub:

  • Sachsen
  • Bayern

Bildungsurlaub (auch Bildungszeit) ist ein wichtiges Instrument zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieses Recht ermöglicht, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden, ohne dabei auf Gehalt verzichten zu müssen.

Melde dich gerne bei uns!

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Offene Beratungszeit:
MO–FR 10–13 Uhr