Prüfungen Handelsfachwirt

Handelsfachwirt - IHK Prüfung

Eine Karriere im Handel ist in der Regel an die europaweit anerkannte Aufstiegsfortbildung zum Handelsfachwirt geknüpft.

Die Prüfungen zu dieser Weiterbildung werden ausschließlich von den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen.

Eine bestimmte IHK ist dann für dich zuständig, wenn dein Wohnsitz, der Lehrgangsort oder der Sitz deines Arbeitgebers im entsprechenden Kammerbezirk (Region) liegt.

Der Abschluss Handelsfachwirt ist der Höheren Berufsbildung zuzuordnen und nimmt einen mittleren Rang zwischen beruflicher Ausbildung und dem Abschluss zum Betriebswirt IHK ein. Im deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen ist der Abschluss auf Level 6 (Bachelorstufe) eingeordnet.

Die Prüfung zum Handelsfachwirt IHK gliedert sich in drei Teile:

  1. Erste schriftliche Teilprüfung
  2. Zweite schriftliche Teilprüfung
  3. Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation

Handelsfachwirt – Erste schriftliche Teilprüfung (Teilprüfung 1)

Am ersten Prüfungstag werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen folgende Handlungsbereiche geprüft:

1. Prüfungstag

  • Unternehmensführung und -steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

Die Bearbeitungszeit soll für die erste schriftliche Teilprüfung 240 Minuten betragen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.

Die Prüfungsordnung sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen vor.

Handelsfachwirt – Zweite schriftliche Teilprüfung (Teilprüfung 2)

Die zweite schriftliche Teilprüfung besteht aus einem "Pflichtteil" und einem "Wahlteil".

2. Prüfungstag

Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:

  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik

sowie (wahlweise) einen der folgenden Handlungsbereiche:

  • Vertriebssteuerung oder
  • Handelslogistik oder
  • Einkauf oder
  • Außenhandel

Für die zweite schriftliche Teilprüfung soll die Bearbeitungszeit 300 Minuten betragen; hiervon sollen 180 Minuten auf die "Pflicht"-Handlungsbereiche und 120 Minuten auf den gewählten "Wahl"-Handlungsbereich entfallen.

Bei der Anmeldung zur zweiten Teilprüfung teilst du der zuständigen Stelle deinen gewählten "Wahl"-Handlungsbereich mit.

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.

Die Prüfungsordnung sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen vor.

Handelsfachwirt - Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation

Die mündliche Prüfung wird erst nach dem Ablegen (nicht Bestehen!) der schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt.

Das Thema der Präsentation wird dir gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung eingereicht. Das Thema muss mindestens je einen Handlungsbereich aus Teilprüfung 1 und Teilprüfung 2
beinhalten.

3. Prüfungstag

  • mündliche Situationsaufgabe (Fachgespräch mit Präsentation)

Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert in der Regel 30 Minuten. Dabei soll die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten und das Fachgespräch nicht länger als 20 Minuten dauern.

Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.

Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen (schriftlichen und mündlichen) Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Hinweise:

Mit dem Thema für die mündliche Prüfung ist eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung einzureichen. Diese umfasst höchstens eine DIN A4 Seite. Sie dient dem Prüfungsausschuss als Grundlage zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch.

Die Kurzbeschreibung beinhaltet:

  • eine praxisbezogene Aufgaben- bzw. Problemstellung als Ausgangssituation,
  • eine Zieldefinition,
  • Maßnahmen zur Zielerreichung sowie vorgesehene
  • Kontrollinstrumente.

Neben den fachlichen Inhalten werden in der Präsentation u.a. folgende Kriterien bewertet:

  • Einführung in die Präsentation
  • Struktur und Gliederung der Präsentation
  • Medieneinsatz/Umgang mit Medien
  • Geeignetheit/Anschaulichkeit der eingesetzten Medien
  • Fachterminologie
  • Sprachliche Artikulation, Mimik, Gestik
  • Abschluss der Präsentation
  • Einhalten des vorgegebenen zeitlichen Rahmens der Präsentation

Handelsfachwirt IHK - Klausuren

Betriebliche Situationsbeschreibung, Teilprüfung 1

  • Unternehmensführung und -steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

Betriebliche Situationsbeschreibung, Teilprüfung 2

  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik

sowie (wahlweise)

  • Vertriebssteuerung
  • Handelslogistik
  • Einkauf
  • Außenhandel

Handelsfachwirt - Inhaltliche Schwerpunkte

Unternehmensführung und -steuerung

  • Geschäftsidee und Businessplan
  • Unternehmensorganisation
  • Kooperationen im Handel
  • Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Unternehmensfinanzierung
  • Risikomanagement

Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

  • Führungsmethoden
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Personalmarketing, Personalauswahl
  • Berufsausbildung
  • Personalbedarfs-, Personalkosten- und Personaleinsatzplanung
  • Personalentwicklung, Weiterbildung
  • Teamentwicklung, Mitarbeitergespräche
  • Kommunizieren, Präsentations- und Moderationstechniken
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz

Handelsmarketing

  • Markt- und Zielgruppenanalysen
  • Marketingstrategien, Marketinginstrumente
  • Sortimente, verkaufsfördernde Maßnahmen, Servicepolitik
  • Verkaufsflächen, Warenpräsentation, Visual Merchandising
  • Werbekonzepte, Öffentlichkeitsarbeit
  • Vertriebskonzepte, E-Commerce

Beschaffung und Logistik

  • Bedarfsermittlung
  • Beschaffungs- und Logistikprozesse, E-Procurement
  • Wertschöpfungskette (Supply Chain Management)
  • Waren- und Datenfluss, Efficient Consumer Response
  • Lager-, Transport- und Entsorgungsprozesse

Vertriebssteuerung

  • Vertriebs- und Sortimentsstrategien
  • Kundenbedürfnisse und Kundenverhalten
  • Preis- und Konditionenpolitik

Handelsfachwirt - Voraussetzungen zur Prüfung

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung kannst du unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Handelsfachwirt - Hilfsmittel zur Prüfung

Einige Wochen vor der jeweiligen Prüfung erhälst du ein Einladungsschreiben der für dich zuständigen IHK dem Ablaufplan, dem Prüfungsort sowie den zu der jeweiligen Prüfung zulässigen Hilfsmitteln.

Als zulässige Hilfsmittel kommen je nach Klausur in Frage:

  • Taschenrechner
  • Gesetzestexte
  • IHK-Formelsammlung

Handelsfachwirt - Prüfungstermine

Die Prüfungen für die bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen zum Handelsfachwirt finden zu festgelegten Terminen statt. Diese sind im Vorfeld über mehrere Jahre einsehbar.

Die "Teilprüfung 1" sowie die "Teilprüfung 2" werden regelmäßig im März und im September eines jeden Jahres geprüft.

Beide Prüfungsteile können damit problemlos hintereinander abgelegt werden.