Eine Karriere im Handel ist in der Regel an die europaweit anerkannte Aufstiegsfortbildung zum Handelsfachwirt geknüpft.
Die Prüfungen zu dieser Weiterbildung werden ausschließlich von den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen.
Eine bestimmte IHK ist dann für dich zuständig, wenn dein Wohnsitz, der Lehrgangsort oder der Sitz deines Arbeitgebers im entsprechenden Kammerbezirk (Region) liegt.
Der Abschluss Handelsfachwirt ist der Höheren Berufsbildung zuzuordnen und nimmt einen mittleren Rang zwischen beruflicher Ausbildung und dem Abschluss zum Betriebswirt IHK ein. Im deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen ist der Abschluss auf Level 6 (Bachelorstufe) eingeordnet.
Die Prüfung zum Handelsfachwirt IHK gliedert sich in drei Teile:
Am ersten Prüfungstag werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen folgende Handlungsbereiche geprüft:
1. Prüfungstag
Die Bearbeitungszeit soll für die erste schriftliche Teilprüfung 240 Minuten betragen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Die Prüfungsordnung sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen vor.
Die zweite schriftliche Teilprüfung besteht aus einem "Pflichtteil" und einem "Wahlteil".
2. Prüfungstag
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
sowie (wahlweise) einen der folgenden Handlungsbereiche:
Für die zweite schriftliche Teilprüfung soll die Bearbeitungszeit 300 Minuten betragen; hiervon sollen 180 Minuten auf die "Pflicht"-Handlungsbereiche und 120 Minuten auf den gewählten "Wahl"-Handlungsbereich entfallen.
Bei der Anmeldung zur zweiten Teilprüfung teilst du der zuständigen Stelle deinen gewählten "Wahl"-Handlungsbereich mit.
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Die Prüfungsordnung sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen vor.
Die mündliche Prüfung wird erst nach dem Ablegen (nicht Bestehen!) der schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt.
Das Thema der Präsentation wird dir gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung eingereicht. Das Thema muss mindestens je einen Handlungsbereich aus Teilprüfung 1 und Teilprüfung 2
beinhalten.
3. Prüfungstag
Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert in der Regel 30 Minuten. Dabei soll die Präsentation in der Regel nicht länger als 15 Minuten und das Fachgespräch nicht länger als 20 Minuten dauern.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen (schriftlichen und mündlichen) Prüfungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Hinweise:
Mit dem Thema für die mündliche Prüfung ist eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung einzureichen. Diese umfasst höchstens eine DIN A4 Seite. Sie dient dem Prüfungsausschuss als Grundlage zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch.
Die Kurzbeschreibung beinhaltet:
Neben den fachlichen Inhalten werden in der Präsentation u.a. folgende Kriterien bewertet:
Betriebliche Situationsbeschreibung, Teilprüfung 1
Betriebliche Situationsbeschreibung, Teilprüfung 2
sowie (wahlweise)
Unternehmensführung und -steuerung
Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Handelsmarketing
Beschaffung und Logistik
Vertriebssteuerung
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung kannst du unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
Einige Wochen vor der jeweiligen Prüfung erhälst du ein Einladungsschreiben der für dich zuständigen IHK dem Ablaufplan, dem Prüfungsort sowie den zu der jeweiligen Prüfung zulässigen Hilfsmitteln.
Als zulässige Hilfsmittel kommen je nach Klausur in Frage:
Die Prüfungen für die bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen zum Handelsfachwirt finden zu festgelegten Terminen statt. Diese sind im Vorfeld über mehrere Jahre einsehbar.
Die "Teilprüfung 1" sowie die "Teilprüfung 2" werden regelmäßig im März und im September eines jeden Jahres geprüft.
Beide Prüfungsteile können damit problemlos hintereinander abgelegt werden.