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Karrieresprung mit Aufstiegs-BAföG

In Deutschland existieren vielfältige Formen der Bildungsförderung, die unter dem Begriff "BAföG" bekannt sind. Während das Studierenden-BAföG als die bekannteste und weit verbreitete Form gilt, gibt es weitere wichtige Varianten, die oft übersehen werden, aber entscheidend zur Bildungsförderung beitragen. Dazu gehören das Schüler-BAföG und das weniger bekannte, aber zunehmend wichtige Aufstiegs-BAföG.

Während das Schüler- und Studierenden-BAföG in späteren Abschnitten dieses Artikels genauer beleuchtet werden, möchten wir hier besonders das Aufstiegs-BAföG hervorheben.

Das Aufstiegs-BAföG ist speziell für Berufstätige konzipiert, die sich weiterbilden und in ihrer Karriere vorankommen wollen.

Im Unterschied zu anderen BAföG-Formen gibt es bei der Aufstiegsförderung für eine berufsbegleitende Weiterbildung keine Einkommens- und Vermögensgrenzen. Stattdessen stehen nicht zurückzahlbare Zuschüsse im Vordergrund, die eine entscheidende finanzielle Unterstützung bieten. Diese Zuschüsse werden durch äußerst attraktive Darlehen ergänzt, sodass eine Vollfinanzierung der eigenen Investition in die Karriere möglich wird.

Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht es Fachkräften, sich ohne finanzielle Sorgen auf die nächste Stufe ihrer beruflichen Laufbahn zu begeben und öffnet Türen zu neuen beruflichen Möglichkeiten und Herausforderungen.

Aufstiegs-BAföG für berufliche Fort- und Weiterbildung

Was ist Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG, auch bekannt als Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bietet finanzielle Unterstützung für Berufstätige, die sich weiterqualifizieren wollen – bis hin zum Niveau eines Meisters, Technikers, Fachwirts oder Betriebswirts. Es ermöglicht dir, beruflich aufzusteigen und bietet attraktive Förderungsraten, Zuschussanteile und Freibeträge.

Förderkomponenten und finanzielle Vorteile

Das Aufstiegs-BAföG besteht aus verschiedenen Förderkomponenten, darunter Vollzuschüsse zum Lebensunterhalt bei Vollzeitfortbildung, hohe Zuschussanteile zu Fortbildungskosten und großzügige Darlehenserlasse. Die Unterhaltsförderung ist ein Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderhöhe und Darlehensbedingungen

Für Fortbildungskosten gibt es einen Zuschuss von 50 %, während der restliche Teil durch ein zinsgünstiges Darlehen abgedeckt werden kann. Nach bestandener Prüfung wird 50 % des Darlehens erlassen; bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen. Zusätzlich gibt es Förderungen für Materialkosten von Meisterprüfungsprojekten.

Familienfreundliche Aspekte des AFBG

Das AFBG zeichnet sich durch seine Familienfreundlichkeit aus. Alleinerziehende mit Kindern und verheiratete Paare mit Kindern erhalten zusätzliche Unterstützung, wie einen Kinderbetreuungszuschlag und erhöhte Vermögensfreibeträge.

Antragsstellung und Beratung

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG kannst du online ausfüllen und einreichen. Informationen und persönliche Beratung erhältst du bei den Ämtern für Ausbildungsförderung. Nach der Bewilligung des AFBG hast du Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest du hier: https://www.aufstiegs-bafoeg.de

Aufstiegs-BAföG: Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt

Du planst eine berufsbegleitende Weiterbildung, beispielsweise eine Prüfungsvorbereitung auf den IHK-geprüften Fachwirtabschluss, speziell den Wirtschaftsfachwirt? Das Aufstiegs-BAföG kann dabei eine entscheidende finanzielle Unterstützung sein. Hier ist ein beispielhaftes Szenario, wie das Aufstiegs-BAföG dir bei einem Lehrgang bei lessons2go© helfen könnte.

Finanzierung deiner Weiterbildung:

Kosten deines Lehrgangs:

  • Die Gesamtkosten für den Lehrgang belaufen sich auf 3.564,00 €.

Unterstützung durch Aufstiegs-BAföG:

  • 50% dieser Kosten, also 1.782,00 €, werden dir als direkter Zuschuss zur Verfügung gestellt.
  • Die andere Hälfte, ebenfalls 1.782,00 €, wird als zinsgünstiges Darlehen übernommen.

Darlehenserlass nach erfolgreichem Abschluss:

  • Bestehst du deine Prüfung, wird dir die Hälfte des Darlehens erlassen. Das bedeutet, von den 1.782,00 € Darlehen werden 891,00 € erlassen.

Deine effektiven Gesamtkosten:

  • Deine effektive Belastung nach dem Bestehen der Prüfung beträgt somit nur 891,00 €.

Hinweis: Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft! Alle Angaben sind daher unverbindlich. Verbindliche Förderberechnungen führt nur das Förderamt durch.

Studierenden-BAföG

Was ist Studierenden-BAföG?

Das Studierenden-BAföG ermöglicht es dir, dein Studien- und Berufsziel unabhängig von deinen Eltern zu erreichen. Es besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss.

Voraussetzungen für den Erhalt

Du kannst BAföG erhalten, wenn du an einer Hochschule oder Berufsakademie studierst, deren Abschlüsse staatlich anerkannt sind, und beim Start des Studiums unter 45 Jahre alt bist. Es gibt Ausnahmen, wie für Studierende des zweiten Bildungsweges oder Studierende mit Kindern.

Höhe der Förderung

Die Höhe des BAföG hängt von deiner individuellen Situation ab, einschließlich deiner Lebenshaltungskosten und Ausbildungskosten. Es gibt pauschal festgelegte Bedarfssätze und Zuschüsse für Studierende, die eigene Kinder betreuen.

Finanzielle Bedingungen und Freibeträge

Die Förderung basiert auf den finanziellen Möglichkeiten deiner Familie und deinem eigenen Einkommen und Vermögen. Bevor das eigene Einkommen und Vermögen oder das der Eltern angerechnet werden, gelten Freibeträge.

Dauer der Förderung

Du erhältst BAföG bis zum Ende der Regelstudienzeit. Eine Verlängerung ist in bestimmten Fällen möglich, wie bei Schwangerschaft oder Kindererziehung.

Antragsstellung und Verfahren

Den Antrag auf BAföG stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung am Standort deiner Hochschule. Alle nötigen Formulare und Informationen zum digitalen Antrag findest du hier: https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/deutschlandkarte/deutschlandkarte_formular.html?nn=383858

Rückzahlung des BAföG

Die Rückzahlung des BAföG beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Es gibt eine Obergrenze von 10.010 Euro für die Rückzahlung, abgesehen von zusätzlichen Volldarlehen wie der Studienabschlusshilfe.

Schüler-BAföG

Was ist Schüler-BAföG?

Schüler-BAföG ist eine staatliche Förderung, die es dir ermöglicht, deine Ausbildungsziele zu verfolgen, unabhängig von der finanziellen Lage deiner Familie. Es ist ein Geschenk des Staates, das dir hilft, deine beruflichen Träume zu verwirklichen.

Voraussetzungen für den Erhalt

Um Schüler-BAföG zu erhalten, musst du bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören der Besuch einer schulischen Berufsausbildung, einer Fach- oder Fachoberschule, einer Abendschule, Akademie oder eines Kollegs, oder der Besuch einer allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10, wenn du ausbildungsbedingt nicht bei deinen Eltern wohnen kannst. Außerdem solltest du unter 45 Jahre alt sein.

Förderungshöhe und Bedarfssätze

Die Höhe des BAföG hängt von deiner individuellen Situation ab, zum Beispiel davon, ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht. Es gibt festgelegte Bedarfssätze, die du auf bafög.de einsehen kannst, und die deine Lebenshaltungskosten abdecken.

Finanzielle Bedingungen und Freibeträge

Die Höhe deiner Förderung richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern, deinem eigenen Einkommen und Vermögen. Es gibt bestimmte Freibeträge, die berücksichtigt werden, bevor Einkommen und Vermögen angerechnet werden.

Dauer der Förderung

Du erhältst Schüler-BAföG für die Dauer deiner Ausbildung bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Ein Wechsel der Ausbildung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Antragsstellung und Verfahren

Deinen BAföG-Antrag stellst du bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung. Alle notwendigen Formulare und weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren findest du hier: https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/inland-schulische-Ausbildung/inland_node.html