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Beschäftigungsverbot: Wer zahlt das Gehalt?

Während des Beschäftigungsverbotes erhält die werdende oder stillende Mutter das volle Gehalt. Was steckt konkret hinter dem Beschäftigungsverbot? Wie verhält es sich zum Mutterschutz und was bedeutet das finanziell für Arbeitgeber?

Wenn du schwanger bist, gibt es in Deutschland bestimmte Regelungen, die dich und dein ungeborenes Kind schützen sollen. Diese Regelungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt und betreffen vor allem das Arbeitsleben. Hier erfährst du alles Wichtige zu den verschiedenen Beschäftigungsverboten, wer im Falle eines solchen Verbots für dein Gehalt aufkommt und ob du während eines Beschäftigungsverbots deine Ausbildung oder Aufstiegsfortbildung weiterführen kannst.

Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Gehalt

Welche unterschiedlichen Formen von Beschäftigungsverboten gibt es in Deutschland?

Es gibt drei Hauptarten von Beschäftigungsverboten:

  • Generelles Beschäftigungsverbot: Hierunter fallen Tätigkeiten, die grundsätzlich für alle Schwangeren verboten sind, unabhängig von individuellen Umständen. Dazu gehören schwere körperliche Arbeit, Arbeiten unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen (z.B. durch Staub, Gase, Hitze, Kälte) und Akkord- oder Fließbandarbeit. Auch Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sind grundsätzlich verboten, wobei es Ausnahmen gibt, z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • Allgemeines Beschäftigungsverbot: Dies betrifft zum einen die letzten sechs Wochen vor der Entbindung. Während dieser Zeit darfst du nicht beschäftigt werden, es sei denn, du erklärst ausdrücklich, dass du weiterarbeiten möchtest. Nach der Entbindung gilt zum anderen ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen).
  • Individuelles Beschäftigungsverbot: Dieses Verbot wird aufgrund individueller gesundheitlicher Umstände ausgesprochen. Wenn ein Arzt feststellt, dass die Fortsetzung der Arbeit das Leben oder die Gesundheit von dir oder deinem Kind gefährdet, kann er ein solches Verbot aussprechen.

Wer zahlt Gehalt oder Ersatzleistungen im Falle der jeweiligen Beschäftigungsverbote?

Wenn du aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten darfst, erhältst du in der Regel den sogenannten Mutterschutzlohn. Dieser entspricht deinem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft festgestellt wurde. Der Arbeitgeber zahlt diesen Lohn zunächst, kann sich aber einen Großteil der Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen.

Während des gesetzlichen Mutterschutzes, also vor und nach der Geburt, erhältst du kein Gehalt von deinem Arbeitgeber, sondern Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse.

Dienstleistungsverbot

Eine andere Bezeichnung für das Beschäftigungsverbot ist das Dienstleistungsverbot. Die Bezeichnung gilt für einige Berufe des öffentlichen Dienstes, Beamte, Richter und andere.

Berufsverbot

Das Berufsverbot unterscheidet sich grundlegend von dem Beschäftigungsverbot. Während sich das Beschäftigungsverbot gegen die Ausübung der Art einer Tätigkeit richtet, bezieht sich das Berufsverbot auf die gerichtliche (staatliche) Anordnung, einen konkreten Beruf nicht weiter ausüben zu können. Dies betrifft beispielsweise ein Berufsverbot von Ärzten, Richtern oder Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten nach bestimmten Fehlleistungen oder Straftaten.

Elternzeit und Mutterschutz nutzen

Kann ich während eines Beschäftigungsverbotes meine Aus- oder Weiterbildung weitermachen, wenn ich das möchte?

Ja, grundsätzlich darfst du trotz eines Beschäftigungsverbotes deine Aus- oder Weiterbildung fortsetzen. Das Mutterschutzgesetz regelt primär das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin und nicht die Betätigungen, die in deinem eigenen Interesse sind und auch nicht die Teilnahme an öffentlich-rechtlichen Prüfungen. Das bedeutet, dass du in der Regel deine Aus- und Weiterbildung fortführen kannst sowie deine Abschlussprüfung ablegen darfst, selbst wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt.

Individuelles Beschäftigungsverbot: Ein Arzt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wäre. Dies kann sowohl für physische als auch für psychische Belastungen gelten. Wenn ein solches individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, ist es entscheidend zu klären, welche Form der Beschäftigung konkret gemeint ist. Sollte der Arzt beispielsweise nur körperliche Arbeit verbieten, könnte theoretisch eine geistige Tätigkeit wie das Teilnehmen an einem Online-Lehrgang weiterhin erlaubt sein. Wenn ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund von gesundheitlichen Bedenken ausgesprochen wird, solltest du mit deinem Arzt oder deiner Ärztin besprechen, ob die Teilnahme an einem Live-Online-Kurs (z.B. Wirtschaftsfachwirtin IHK oder Personalfachkauffrau IHK) für dich in Ordnung ist. Es hängt von deinem individuellen Gesundheitszustand ab.

Deutschland bietet werdenden Müttern umfassenden Schutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Es ist wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst und dich bei Unsicherheiten an deinen Arbeitgeber, deinen Arzt oder die zuständige Aufsichtsbehörde wendest. So kannst du sicherstellen, dass du und dein Kind bestmöglich geschützt sind, während du gleichzeitig deine beruflichen Ziele verwirklichst.

In Zweifelsfällen kannst du direkt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde deine Fragen klären.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir dir abschließend noch den Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums.