Allgemeine Informationen zu den Prüfungen
- Jedes Prüfungsfach ist immer auf 100 Punkte ausgelegt.
- Die Aufgabenstellungen sind mit mehr als einem Wort, in der Regel in ganzen Sätzen oder mit mehreren Stichworten zu beantworten.
- Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten gewertet. Alle darüber hinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen.
- Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Ergebnisse und Rechenwege sind in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben.
- Sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme von Zeichnungen, dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (z.B. Kugelschreiber) ausgeführt werden.
- Konzeptpapier wird zur Verfügung gestellt.
- In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen sind, jedoch keine Kommentierungen, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
- Darüber hinaus gehende Hilfsmittel, z.B. finanzmathematische Tabellen sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegebenenfalls als Anlage beigefügt.
- Die Angabe von Paragrafen ist (falls nicht anders verlangt) zum Erreichen der vollen Punktzahl nicht erforderlich.
- Elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Handy) sind nicht als Hilfsmittel zugelassen.
Prüfungsabläufe der einzelnen Fachwirt-Abschlüsse
Prüfungsabläufe der einzelnen Meister-Abschlüsse
Prüfungsabläufe der einzelnen Betriebswirt-Abschlüsse